Beratungslehrerin

Wozu gibt es Beratung an der Schule?
Beratung ist ein Angebot, das Schüler/innen und Eltern in Anspruch nehmen können, wenn sie in einer schwierigen schulischen Situation Unterstützung suchen, um eine für sie und ihre Situation passende Lösung zu finden. Man könnte Beratung also auch als „Hilfe zur Selbsthilfe“ definieren.

Bei welchen Anlässen können Schüler und Eltern Beratung in Anspruch nehmen?

  • bei Schwierigkeiten in den Bereichen Lernen, Motivation und Konzentration:
    Beispiele: „Ich lerne wirklich viel vor Arbeiten. Trotzdem bin ich von meinen Noten oft enttäuscht. Was kann ich tun, um mich zu verbessern und effektiver zu lernen?“ oder„In letzter Zeit kann ich mich kaum aufraffen, etwas für die Schule zu tun. Zu Hause gibt es ständigen Kampf mit meinen Eltern wegen der Hausaufgaben und ich merke, dass ich auch im Unterricht oft abschalte und wenig mitbekomme.“
  • bei starken Ängsten vor Arbeiten, Angst vor der Schule und dadurch bedingten Fehlzeiten
    Oft ist es für die Betroffenen hilfreich zu verstehen, dass eigene Konzepte für ihren Stress und ihre Ängste eine wesentliche Ursache sind. Solche Überzeugungen: „Ich habe bei Arbeiten immer einen Blackout.“ oder „Ich kann eben kein Mathe.“ sind erlernt und können auch wieder verlernt werden.
  • bei schwachen Leistungen in einem oder mehreren Fächern gibt es – neben der Lernberatung – die Möglichkeit einer Schullaufbahnberatung, auf Wunsch auch mit einem (Intelligenz- und Begabungs-) Test, der zusätzliche Hinweise auf die weiteren Schulperspektiven geben kann.
  • bei sozialen Schwierigkeiten: Problemen sich in der Klasse wohl zu fühlen, häufigen Konflikten mit anderen am Schulleben Beteiligten, Mobbingsituationen
  • bei persönlichen Krisen – akuten oder dauerhaften Belastungssituationen – bin ich ansprechbar und stelle gegebenenfalls den Kontakt zu anderen Fachkräften her, wenn deutlich wird, dass z.B. psychotherapeutische Hilfe erforderlich ist.

Welche Rahmenbedingungen gelten für Beratung?

Freiwilligkeit: Beratung ist ein Angebot. Die Ratsuchenden entscheiden, wie oft und wie lange sie Beratung in Anspruch nehmen. Termine werden in Absprache vereinbart.
Verschwiegenheit: Ich bin schweigepflichtig. Inhalte und Ergebnisse der Beratung darf ich deshalb nur auf ausdrücklichen Wunsch der Schülerin/des Schülers bzw. der Eltern an die Lehrer weitergeben.
Kostenlosigkeit: Beratungslehrer haben für ihre Tätigkeit eine spezielle Zusatzausbildung gemacht. Die Beratung ist Teil ihrer schulischen Aufgaben und deshalb kostenlos.

Wie bin ich erreichbar?
Die Beratungslehrkraft befindet sich derzeit in Ausbildung. Die Kontaktadresse wird hier nach Abschluss der Ausbildung veröffentlicht.

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